Neue Deckungssummen in der Jagdhaftpflichtversicherung

Neue Deckungssummen in der Jagdhaftpflichtversicherung

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Mit dem neuen Bundesjagdgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, gab es auch Änderungen bei der Jagdhaftpflichtversicherung.

Dann verlangt der Gesetzgeber im § 17 BJagdG pauschal 5 Mio. EUR als Mindestdeckungssumme.

Die bisher geltenden Mindestdeckungssummen von 500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden sind definitiv nicht mehr zeitgemäß.

Durch diese zu geringen Deckungssummen kann es passieren, dass ein Geschädigter nicht vollumfänglich entschädigt wird. Z.B: wenn der Schädiger zwar versichert, ansonsten aber vermögenslos ist.

Doch mit der angekündigten Aktualisierung des Bundesjagdgesetzes soll sich das nun ändern. Voraussichtlich bis spätestens im Sommer 2021 werden die Neuerungen Gesetz.

In der Übergangszeit

Wer zum 1. April 2022 einen neuen Jagdschein lösen muss, wird spätestens dann einen Versicherungsnachweis benötigen, der mindestens die 5 Mio. EUR-Deckung bescheinigt.

Dementsprechend wird man dann für einen Dreijahres-Jagdschein, dessen Laufzeit am 1. April 2021 beginnt, eine Jagdhaftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. Euro Deckungssumme abschließen.

Da der Verwaltungsaufwand für die Jagdbehörden zu groß wäre, die Jagdscheine ohne die neue geforderte Mindestdeckungssumme zu widerrufen, bleiben diese wohl noch bis 01.04.2022 gültig.

Sollten Sie noch einen Vertrag mit einer zu geringen Deckungssumme haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, den geforderten Versicherungsschutz zu erhalten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Versicherungskontor Halstenbek KG

Leif Jacobs

Gustavstraße 2

25469 Halstenbek

Info@check-kontor.de

WhatsApp: 0177-7852078

Telefon: 04101-7877169


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