Jagdhaftpflichtversicherung
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Pflichtversicherung für Jäger
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Jäger zur Lösung seines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen muss.
Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie einem Dritten zugefügt haben, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund oder Ihr Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden juristisch abgewehrt; im Falle eines Rechtsstreites führt der Versicherer den Prozess für Sie und trägt die anfallenden Kosten.
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