November 2020
Das Jagdrecht wird bundesweit vereinheitlicht. Ziel ist es, den Umwelt- und Tierschutz zu verbessern. Schäden durch Rehwild bei der Aufforstung von klimastabilem Mischwald sollen reduziert werden. Auch der Bleianteil in der Munition soll minimiert werden. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Alle Änderungen im Überblick:
Gleiche Voraussetzungen: Die Ausbildung und die Prüfung von Jägern und Falknern sollen stärker angeglichen werden.
Rehwild kann bei der Aufforstung von klimastabilerem Mischwald großen Schaden anrichten. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
Die Wiederbewaldung von geschädigten Waldflächen beziehungsweise der Waldumbau zu klimastabilerem Mischwald machen es erforderlich, zu hohe Rehwild-Bestände zu reduzieren. Baumarten wie Tanne, Bergahorn, Buche, Esche, Eiche und Hainbuche werden durch sie stark verbissen, Aufforstungen gehen damit verloren.
Deshalb soll die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt werden, Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer sowie Jagdpächter sollen sich künftig über einen jährlichen Abschusskorridor für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen. Die behördliche (Höchst-) Abschussplanung für Rehwild wird abgeschafft.
Grundlage für die Einigung sollen Vegetationsgutachten sein, die um eine Lebensraumanalyse des Rehwildes ergänzt werden.
Welche Änderungen zur Verwendung von Bleimunition sind geplant?
Untersuchungen des Bundesamtes für Risikobewertung haben ergeben, dass beim Verzehr von Wildbret durch die Kontaminierung des Wildes mit Blei aus Jagdmunition Risiken insbesondere für Schwangere, Frauen im gebärfähigen Alter, Kinder unter sieben Jahren und sogenannte Extremverzehrer von Wildbret bestehen. Extremverzehrer sind diejenigen, die bis zu 90 Wildmahlzeiten im Jahr zu sich nehmen.
Der Grad der Kontaminierung wird zudem maßgeblich durch die Konstruktion der Büchsenmunition bestimmt. Diese hat gleichfalls großen Einfluss auf die Tötungswirkung. Eine optimale Tötungswirkung ist wiederum entscheidend, um Tierleid zu verhindern.
Ziel des Gesetzentwurfes ist deshalb, die Anforderungen an Büchsenmunition bezüglich ihrer Bleiabgabe an Mensch und Umwelt und ihrer Tötungswirkung bundeseinheitlich festzulegen. Der Bleianteil soll minimiert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Munition über eine ausreichende Tötungswirkung verfügt.
In den einzelnen Bundesländern bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Jägern und Falknern. Welche Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor?
Im Rahmen der Kompetenz des Bundes, das Jagdrecht zu regeln, wird angestrebt, insbesondere die Prüfungsvoraussetzungen für die Jäger- und Falknerprüfung zu vereinheitlichen. Dadurch soll eine stärkere Ausprägung einzelner Fachgebiete wie Wildschadensvermeidung, Fallenjagd, Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit erreicht werden.
Zudem führt die Neuregelung ein jährliches Schießtraining für Teilnehmende an Gesellschaftsjagden ein. Das zusätzliche Training wird mehr Schusssicherheit gewährleisten und damit unnötiges Tierleid verhindern.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter aus. Gibt es neue Regelungen, um die Bekämpfung zu intensivieren?
Neben dem Bundesland Brandenburg ist mittlerweile auch Sachsen von der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Um die Bekämpfung der Schweinepest zu verstärken und die Effizienz der Jagd auf Schwarzwild zu steigern, sieht der Gesetzentwurf vor, nun auch Nachtsicht- und Nachtzielgeräte sowie Infrarotaufheller jagdrechtlich zuzulassen.
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