Jagdhundeunfallversicherung – Unfallversicherung für Jagdhunde – auf Jahresbasis – für einzelne Jagdhunde
Versicherungsumfang / Versicherungsschutz / Deckung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Ausbildung und die Verwendung des versicherten Hundes bei der Jagdausübung. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Schadenereignisse in Deutschland, soweit nicht anderes vereinbart wurde.
Die Versicherung bezieht sich auf
den Verlust eines Hundes, der während einer Jagdveranstaltung einen tödlichen Unfall erleidet bzw. wg. eines Unfalls bei einer Jagdveranstaltung notgetötet werden muss.
den Ersatz von Tierarztkosten für den Hund, die aufgrund eines Jagdunfalls entstanden sind
das Abhandenkommen des Hundes, sofern der Hundehalter bei Eintritt des Schadens bereits drei Monate im Besitz des Hundes war
Die Höchstentschädigung beträgt je Hund beträgt für:
Jagdrassehunde, die eine allgemein anerkannte jagdliche Ausbildung (z.B. Jagdeignungsprüfung) abgelegt haben: € 2000,- für Tod, Nottötung und Abhandenkommen und Tierarztkosten; € 2000,- (Selbstbeteiligung: € 100,-)
Jagdgebrauchshunde und sonstige Hunde, die eine allgemein anerkannte jagdliche Ausbildung (z.B. Jagdeignungsprüfung) abgelegt haben: €2000,- für Tod, Nottötung und Abhandenkommen und Tierarztkosten; € 2000,- (Selbstbeteiligung: € 100,-)
Jagdgebrauchshunde und sonstige Hunde, die sich in der Jagdausbildung befinden: € 2000,- für Tod, Nottötung und Abhandenkommen und Tierarztkosten; € 2000,- (Selbstbeteiligung: € 100,-)
Jahresbeitrag pro Hund (inkl. Versicherungssteuer): € 142,80
Hier finden Sie den Antrag zum Download
Hier finden Sie weiterführende Informationen
Jagdhundeunfallversicherung – Unfallversicherung für Jagdhunde Unfallversicherung Jagdhunde
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