Was kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Die Konditionen für unsere Jagdhaftpflichtversicherung
Sonderkonditionen für Jungjäger: (bis 3 Jahre nach Abschluss der Prüfung gilt man als Jungjäger) Jungjägerhaftpflichtversicherung
1.) Versicherungssummen: 10 Mio. EUR für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
Jahresjagdschein: 19,30 EUR inkl. Versicherungssteuer
2.) Versicherungssummen: 10 Mio. EUR für Personen- ,Sach- und Vermögensschäden
3 Jahresjagdschein 57,90 EUR inkl. Versicherungssteuer
Beiträge / Versicherungssummen für die Jagd-Haftpflichtversicherung
20 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Beiträge:
Jahresjagdschein: 21,23 EUR inkl. Versicherungssteuer
3-Jahresjagdschein: 63,69 EUR inkl. Versicherungssteuer
Für Fragen / Angebot stehen wir Ihnen gern unter info@check-kontor.de zur Verfügung.
Testsieger
15 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Anzahl mitversicherter Jagdhunde: unbegrenzt
Beiträge:
Jahresjagdschein: 73,70 EUR inkl. Versicherungssteuer
Mitglied im LJV: 60,86 EUR inkl. Versicherungssteuer
mit 300,- EUR Selbstbeteiligung: 46,40 EUR inkl. Versicherungssteuer
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10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden
Anzahl mitversicherter Jagdhunde: 5
Beiträge:
Jahresjagdschein: 49,20 EUR inkl. Versicherungssteuer
3-Jahresjagdschein: 147,60 EUR inkl. Versicherungssteuer
Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter info@check-kontor.de zur Verfügung.
Wie hoch ist die empfohlene Deckungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung?
Wir empfehlen mindestens
6 Mio. EUR für Personen-und Sachschäden
1 Mio. EUR für Vermögensschaden
Anzahl mitversicherter Jagdhunde: 3
Forderungsausfalldeckung
Beiträge:
Jahresjagdschein: 34,75 EUR inkl. Versicherungssteuer
3-Jahresjagdschein: 104,24 EUR inkl. Versicherungssteuer
Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter info@check-kontor.de zur Verfügung.
Haftpflicht- und Unfallversicherung für Jagdschüler
In Deutschland ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung nach §17 Bundesjagdgesetz (BjagdG). Jeder Jäger, der seinen Jagdschein lösen möchte, muss bei der Jagdbehörde entsprechenden Versicherungsschutz vorweisen. Denn rund um die Jagd kann viel passieren: Zum Beispiel, wenn Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe jemanden verletzen, Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht oder ein anderes Tier verletzt oder ein baufälliger Hochsitz einstürzt. Die Jagdhaftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, den Sie anderen in Ihrer Tätigkeit als Jäger zufügen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland folgende Versicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen Mindestdeckungssumme Jagdhaftpflichtversicherung):
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 50.000 Euro für Sachschäden
Ab 01.01.2021: pauschal 5 Mio. Euro Deckungssumme
Wir bieten die Jagdhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen bis zu 20 Mio. EUR an!
Warum ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Abgesehen davon, dass diese eine Pflichtversicherung ist und man bei der Jagdbehörde das Bestehen eines Versicherungsvertrages nachweisen muss, macht der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung durchaus Sinn:
Die Jagdhaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Sie einem Dritten zufügt haben, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet oder Sie durch den Gebrauch ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen.
Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden, indem Sie prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet sind und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Jagdhaftpflichtversicherung für Sie ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für Sie und trägt dafür die Kosten.
Folgende Personen sind über die Jagd-Haftpflichtversicherung abgesichert:
- Jäger / Forstbeamte
- Jagdhundehalter / Falkner
- Waffenbesitzer
- Berufsjäger / Jagdaufseher
- Dienstherr der im Jagdbetrieb angestellten Personen
- Halter / Besitzer / Führer eines Fahrzeugs im Revier, das nicht zulassungs- und versicherungspflichtig ist
Wo gilt die Jagd-Haftpflichtversicherung?
Die Jagdhaftpflichtversicherung gilt auf der Jagd und auf Jagdveranstaltungen – im In- und Ausland. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Bestandteile / Leistungsübersicht: Worin unterscheiden sich Jagd-Haftpflichtversicherungen? Leistungsunterschiede
z.B. bei der Anzahl der versicherten Jagdhunde. Einige Anbieter bieten Schutz für 2 Hunde, ein anderer sogar für eine unbegrenzte Anzahl von Jagdhunden.
Forderungsausfall / Forderungsausfalldeckung
Forderungsausfalldeckung: werden Sie und einem Dritten geschädigt und dieser ist nicht versichert und vermögenslos, werden Sie von Ihrem Jagdhaftpflichtversicherer entschädigt.
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
Beschädigung und Abhandenkommen von geliehenen Waffen z.B. bis 5.000 EUR (SB: 150 Euro)
Halten und Gebrauch von Beizvögeln
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens
Durchführung von Gesellschaftsjagden
Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wildbret
Nichtgewerbliches Wiederladen
Schmerzensgeldansprüche Angehöriger
Ist eine Selbstbeteiligung (SB) in der Jagd-Haftpflicht- Versicherung sinnvoll?
Klare Antwort: Nein! Eine Selbstbeteiligung macht finanziell leinen Sinn, da die Ersparnis bei der Versicherungsprämie zu gering ist.
Was muss ich im Schadenfall beachten?
Liegt ein Jagdunfall vor, sollten Sie unverzüglich die Polizei verständigen. Danach melden Sie den Vorfall bitte Ihrer Versicherung, auch wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben worden sind.
Wann kann ich / wann muss ich meine Jagd-Haftpflichtversicherung kündigen?
Jagdhaftpflicht Kündigung zum Ablauf.
Eine reguläre Kündigung der Jagdhaftpflicht ist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ist die Jagdhaftpflichtversicherung / die Beiträge für die Jagd-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?
Die Aufwendungen für eine Jagdhaftpflichtversicherung, also die Beiträge, kann man als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ steuerlich geltend machen. In der „Anlage Vorsorgeaufwände“ trägt man die entsprechenden Beiträge in die Zeilen 46 bis 50 in der Einkommenssteuerklärung ein.
Gern lassen wir Ihnen einen kostenlosen Firmenaufkleber mit unserem Logo zukommen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten.
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