Jagdhaftpflichtversicherung Jungjäger

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Was kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung / Jägerhaftpflichtversicherung / Jägerhaftpflicht für Jungjäger?

 

Die Konditionen für unsere Jagdhaftpflichtversicherung / Jägerhaftpflichtversicherung

Sonderkonditionen / Angebote für Jungjäger / Jungjägerinnen für die Jagdhaftpflichtversicherung: (bis 3 Jahre nach Abschluss der Prüfung gilt man als Jungjäger) Jungjägerhaftpflichtversicherung; Tarif Jungjäger Haftpflicht

1.) Versicherungssummen: 10 Mio. EUR für Personen- und Sach- und Vermögensschäden

Jahresjagdschein: 20,05 EUR inkl. Versicherungssteuer

2.) Versicherungssummen: 10 Mio. EUR für Personen- , Sach- und Vermögensschäden

3-Jahresjagdschein 60,15 EUR inkl. Versicherungssteuer

20 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Beiträge:

Jahresjagdschein: 21,23 EUR inkl. Versicherungssteuer

3-Jahresjagdschein: 63,69 EUR inkl. Versicherungssteuer

Antrag Jagdhaftpflichtversicherung Jungjäger

Mitversichert:

  • Forderungsausfalldeckung
  • bis zu 5 Jagdhunde (auch ohne Prüfung)
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Beschädigung und Abhandenkommen von beweglichen
    geliehenen, gemieteten oder geleasten
    Sachen bis 5.000 EUR (SB 150 EUR)
  • Drohnen bis 5kg, die zu jagdlichen Zwecken eingesetzt werden (z.B.: Kitzrettung)
 
Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter 0177-7852078 oder info@check-kontor.de zur Verfügung.
 
 

Kostenlose Haftpflicht- und Unfallversicherung für Jagdschüler / Teilnehmer an Jagdkursen / Jagscheinanwärter

Jagscheinanwärtern und Teilnehmern von Jagdschulkursen bieten wir für die Dauer der Ausbildung eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung an. Der Beitrag in Höhe von 5 € pro Person für die Dauer des Kurses wird bei anschließendem Abschluss einer Jahres- Jagdhaftpflichtversicherung verrechnet.
Die Deckungssummen: 10 Mio. € in der Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung: 10.000 € im Todesfall und 100.000 € im Invaliditätsfall (100%)
 
Nach Bestehen der Prüfung beträgt die Prämie pro Jahr: 29,77 € (inklusive Versicherungssteuer)
 
  • Beitragsfreie Mitversicherung von bis zu drei Jagdhunden
  • Versicherungsschutz weltweit
  • Einschluss Innovationsklausel
    Zukünftige beitragsfreie Verbesserungen gelten automatisch mitversichert
  • Produkthaftung für Wild und Wildbret
  • Forderungsausfalldeckung mitversichert
  • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen, Fütterungen und Jagdhütten
  • der kostenlose Unfallschutz entfällt nach Bestehen der Prüfung
 
 
 

Beiträge / Versicherungssummen für die Jagd-Haftpflichtversicherung

Testsieger

15 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Anzahl mitversicherter Jagdhunde: unbegrenzt

Beiträge:

Jahresjagdschein: 73,70 EUR inkl. Versicherungssteuer

Mitglied im LJV: 60,86 EUR inkl. Versicherungssteuer

mit 300,- EUR Selbstbeteiligung: 46,40 EUR inkl. Versicherungssteuer

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter info@check-kontor.de zur Verfügung.

10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden

Anzahl mitversicherter Jagdhunde: 5

Beiträge:

Jahresjagdschein: 49,20 EUR inkl. Versicherungssteuer

3-Jahresjagdschein: 147,60 EUR inkl. Versicherungssteuer

Für Fragen / Angebote stehen wir Ihnen gern unter info@check-kontor.de zur Verfügung.

Wie hoch ist die empfohlene Deckungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung?

Wir empfehlen mindestens

6 Mio. EUR für Personen-und Sachschäden

1 Mio. EUR für Vermögensschaden

Anzahl mitversicherter Jagdhunde: 3

Forderungsausfalldeckung

Beiträge:

Jahresjagdschein: 34,75 EUR inkl. Versicherungssteuer

3-Jahresjagdschein: 104,24 EUR inkl. Versicherungssteuer

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter info@check-kontor.de zur Verfügung.

 
 
Tagesjagdschein (Day hunting licence Germany) (14 Tage): ab 15,60 EUR inkl. Versicherungssteuer für eine Deckungssumme von 3 Mio. EUR
 
 
 
Die Jagd-Haftpflichtversicherung in Deutschland

In Deutschland ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung nach §17 Bundesjagdgesetz (BjagdG). Jeder Jäger, der seinen Jagdschein lösen möchte, muss bei der Jagdbehörde entsprechenden Versicherungsschutz vorweisen. Denn rund um die Jagd kann viel passieren: Zum Beispiel, wenn Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe jemanden verletzen, Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht oder ein anderes Tier verletzt oder ein baufälliger Hochsitz einstürzt. Die Jagdhaftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, den Sie anderen in Ihrer Tätigkeit als Jäger zufügen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland folgende Versicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen Mindestdeckungssumme Jagdhaftpflichtversicherung):

  • 500.000 Euro für Personenschäden
  • 50.000 Euro für Sachschäden

Mindestdeckungssumme 2022:

seit 01.01.2021: pauschal 5 Mio. Euro Deckungssumme

Wir bieten die Jagdhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen bis zu 20 Mio. EUR an!

Warum ist eine Jagd-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Abgesehen davon, dass diese eine Pflichtversicherung ist und man bei der Jagdbehörde das Bestehen eines Versicherungsvertrages nachweisen muss, macht der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung durchaus Sinn:

Die Jagdhaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Sie einem Dritten zufügt haben, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet oder Sie durch den Gebrauch ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen.

Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden, indem Sie prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet sind und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Jagdhaftpflichtversicherung für Sie ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für Sie und trägt dafür die Kosten.

Folgende Personen sind über die Jagd-Haftpflichtversicherung abgesichert:

  • Jäger / Forstbeamte
  • Jagdhundehalter / Falkner
  • Waffenbesitzer
  • Berufsjäger / Jagdaufseher
  • Dienstherr der im Jagdbetrieb angestellten Personen
  • Halter / Besitzer / Führer eines Fahrzeugs im Revier, das nicht zulassungs- und versicherungspflichtig ist

Wo gilt die Jagd-Haftpflicht­versicherung?

Die Jagdhaftpflichtversicherung gilt auf der Jagd und auf Jagdveranstal­tungen – im In- und Ausland. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Bestandteile / Leistungsübersicht: Worin unterscheiden sich Jagd-Haftpflichtversicherungen? Leistungsunterschiede

z.B. bei der Anzahl der versicherten Jagdhunde. Einige Anbieter bieten Schutz für 2 Hunde, ein anderer sogar für eine unbegrenzte Anzahl von Jagdhunden.

Forderungsausfall / Forderungsausfalldeckung

Forderungsausfalldeckung: werden Sie und einem Dritten geschädigt und dieser ist nicht versichert und vermögenslos, werden Sie von Ihrem Jagdhaftpflichtversicherer entschädigt.

Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen

Beschädigung und Abhandenkommen von geliehenen Waffen z.B. bis 5.000 EUR (SB: 150 Euro)

Halten und Gebrauch von Beizvögeln

Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition

Betrieb von jagdlichen Einrichtungen

Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens

Durchführung von Gesellschaftsjagden

Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wildbret

Nichtgewerbliches Wiederladen

Schmerzensgeldansprüche Angehöriger

Ist eine Selbstbeteiligung (SB) in der Jagd-Haftpflicht- Versicherung sinnvoll?

Klare Antwort: Nein! Eine Selbstbeteiligung macht finanziell leinen Sinn, da die Ersparnis bei der Versicherungsprämie zu gering ist.

Was muss ich im Schadenfall beachten?

Liegt ein Jagdunfall vor, sollten Sie unverzüglich die Polizei verständigen. Danach melden Sie den Vorfall bitte Ihrer Versicherung, auch wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben worden sind.

Wann kann ich / wann muss ich meine Jagd-Haftpflichtversicherung kündigen?

Jagdhaftpflicht Kündigung zum Ablauf.

Eine reguläre Kündigung der Jagdhaftpflicht ist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Ist die Jagd-Haftpflichtversicherung / die Beiträge für die Jagd-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Die Aufwendungen für eine Jagdhaftpflichtversicherung, also die Beiträge, kann man als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ steuerlich geltend machen. In der „Anlage Vorsorgeaufwände“ trägt man die entsprechenden Beiträge in die Zeilen 46 bis 50 in der Einkommenssteuerklärung ein.

Schadenbeispiel Vermögensschaden Jagdhaftpflichtversicherung

Bei einer Drückjagd / Treibjagd parkt ein Jäger einen anderen zu. Da der „Zugeparkte“ nicht rechtzeitig zu einem Notartermin kommt, entgeht diesem ein Immobiliengeschäft und er bleibt auf den Kosten für Planung etc. sitzen. Es ist diesem also ein Vermögensschaden entstanden.

Gern lassen wir Ihnen einen kostenlosen Firmenaufkleber mit unserem Logo zukommen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten.

www.check-kontor.de

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Angebot / Kontakt

Versicherungskontor Halstenbek KG

Leif Jacobs

Telefon: 04101-7877169

Mail: info@check-kontor.de

WhatsApp: 0177-7852078

Gustavstraße 2

25469 Halstenbek